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SCHULSCHLIESSUNG ZUR EINDÄMMUNG DER WEITEREN VERBREITUNG DES CORONA-VIRUS

Das Bildungsministerium hat mit Schreiben vom 13. März festgestellt:

"Ab Montag, dem 16. März 2020, bis zum Beginn der Osterferien (3. April 2020) wird der Unterricht zwar am Lernort Berufsschule ausgesetzt, das bedeutet aber nicht, dass es sich dabei um eine unterrichtsfreie Zeit handelt.
Der Unterricht findet jedoch nicht am Schulstandort, sondern in Form eines eigenverantwortlichen Lern- und Arbeitsprozesses der Berufsschüler/innen von zu Hause aus statt, der durch die Lehrkräfte unter Nutzung unterschiedlicher Medien begleitet wird. (…)
Die durch die Berufsschulen angebotene Überbrückungsphase gilt als Berufsschulzeit, d.h. der Lehrberechtigte hat dem Lehrling gemäß § 9 Abs. 5 BAG die entsprechende Zeit freizugeben.
Gemäß § 11 Abs. 4 und 5 des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes (KJBG) ist diese Zeit wie die reguläre Unterrichtszeit auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit anzurechnen und das Lehrlingseinkommen zu zahlen." ##

Das vollständige Schreiben des Bildungsministeriums finden Sie hier

Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule werden in den kommenden Tagen und Wochen von ihren Lehrpersonen über ihre tsn-Mailadresse und über Moodle digital betreut werden. Sie werden Aufgabenstellungen und Informationen erhalten.
Die Schülerinnen und Schüler werden deshalb gebeten, täglich ihre tsn-Mailadresse abzurufen.

Die Direktion der TFBS für Elektrotechnik, Kommunikation und Elektronik 13. März 2020